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   FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01   

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https://dejure.org/2003,16965
FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01 (https://dejure.org/2003,16965)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.05.2003 - 1 K 186/01 (https://dejure.org/2003,16965)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 1 K 186/01 (https://dejure.org/2003,16965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Anrechnung von Lohnsteuer ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung zur Einkommensteuer; Anrechnung von Lohnsteuerabzugsbeträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Anrechnung von Lohnsteuer ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte; Abrechnung zur Einkommensteuer 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.02.1997 - X B 146/96

    Bindung an eine von einem Rechtsanwalt erklärte Rücknahme eines Einspruchs nach

    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01
    Bei dem ablehnenden Bescheid vom 11. Januar 2001 handelt es sich nicht lediglich um eine sog. wiederholende Verfügung, die keine Möglichkeit zu einer erneuten Rechtsbehelfseinlegung eröffnen würde und mit der Anfechtungsklage nicht mehr überprüfbar wäre (BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • BFH, 07.12.1995 - III R 24/92

    Zurechnung der Grundstücks-Geschäfte einer Personengesellschaft beim

    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01
    Der Arbeitnehmer kann auch auf andere Art nachweisen, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat (BFH, Beschluss vom 29. Februar 1996 X B 303/95, BFH/NV 1996, 606).
  • BFH, 29.02.1996 - X B 303/95
    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01
    Der Arbeitnehmer kann auch auf andere Art nachweisen, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat (BFH, Beschluss vom 29. Februar 1996 X B 303/95, BFH/NV 1996, 606).
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Auszug aus FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01
    Bei dem ablehnenden Bescheid vom 11. Januar 2001 handelt es sich nicht lediglich um eine sog. wiederholende Verfügung, die keine Möglichkeit zu einer erneuten Rechtsbehelfseinlegung eröffnen würde und mit der Anfechtungsklage nicht mehr überprüfbar wäre (BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
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